Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kravaro erklärt auf dieser Seite in verständlicher Sprache, wie das Hotel mit Ihren Angaben umgeht, welche Pflichten für Buchungen gelten und welche Cookies auf der Website gesetzt werden. Wer nicht die Zeit hat, den ganzen Text zu lesen, findet unten die wichtigsten Punkte und kann uns jederzeit direkt ansprechen, wenn etwas offen bleibt.

Wofür diese Bedingungen gelten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Kravaro Hotelbetrieb GmbH, Dietmar-Hopp-Allee 16, 69190 Walldorf, und Ihnen als Gast, Auftraggeber oder Teilnehmer einer Veranstaltung. Sie gelten für Übernachtungen, Tagungen, Hochzeitsfeiern, Familienfeste und alle anderen Veranstaltungen, die in unserem Haus stattfinden.

Mit Ihrer Buchung – egal ob telefonisch, schriftlich oder über unser Buchungsformular – erkennen Sie diese Bedingungen an. Etwas anderes vereinbaren wir nur schriftlich, und auch dann nur für den konkreten Fall.

Wie eine Buchung zustande kommt

Sie schicken uns eine Anfrage, wir prüfen die Verfügbarkeit und senden Ihnen ein Angebot. Der Vertrag entsteht, sobald Sie das Angebot schriftlich bestätigen oder we uns die Anzahlung von 30 Prozent des Gesamtpreises überweisen. Für Tagungen gilt eine etwas andere Regel: Hier gilt der Vertrag als geschlossen, sobald Sie die schriftliche Auftragsbestätigung von uns erhalten.

  • Anzahlung: 30 Prozent bei Buchungen mit Übernachtung, 50 Prozent bei Hochzeitsfeiern
  • Restzahlung: zwei Wochen vor Anreise auf unser Konto
  • Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb dieser Frist zahlen Sie vor Ort, bar oder per Karte

Wenn Sie absagen müssen

Wir verstehen, dass Pläne sich ändern. Die Stornofristen staffeln sich danach, wie viel Vorlauf wir haben, weil wir den Raum in der Zwischenzeit nicht mehr anderweitig vergeben können.

  • Bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei, Ihre Anzahlung erhalten Sie vollständig zurück
  • 29 bis 15 Tage vor Anreise: 40 Prozent des Gesamtpreises werden fällig
  • 14 bis 5 Tage vor Anreise: 70 Prozent des Gesamtpreises werden fällig
  • Ab 4 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise: 90 Prozent des Gesamtpreises werden fällig

Bei Hochzeiten und großen Veranstaltungen mit Saalmiete gelten die gleichen Stufen, nur dass der Stornobetrag auf den anteiligen Saalpreis plus die bereits bestellten Speisen berechnet wird. Wenn Sie einen Ersatzgast benennen oder die Veranstaltung verschieben, ändert sich das entsprechend, sofern der neue Termin frei ist.

Bei einer Absage von mehr als fünf Arbeitstagen vor einer Tagung reduzieren wir die gemeldete Teilnehmerzahl kostenlos auf den tatsächlichen Stand. Das gilt nur für die Zahl der Personen, nicht für die Raumbuchung selbst.

Anreise, Abreise und Zimmer

Zimmer stehen Ihnen ab 15 Uhr zur Verfügung, am Abreisetag geben Sie sie bis 11 Uhr frei. Wenn Sie früher ankommen möchten, sagen Sie Bescheid – meistens klappt es, manchmal nicht. Für jede weitere Stunde nach 11 Uhr berechnen wir 18 Euro, ein voller weiterer Tag kostet den Tagessatz.

Die Zimmer sind für die gemeldete Personenzahl gedacht. Zusätzliche Übernachtungsgäste müssen vorher angemeldet werden. Haustiere sind in ausgewiesenen Zimmern nach Absprache erlaubt, pro Nacht 14 Euro.

Was wir nicht leisten können

Wir haften für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeiter schuldhaft verursacht haben, nach den gesetzlichen Vorschriften. Für mitgebrachte Gegenstände von Wertsachen, Bargeld oder Schmuck haften wir nur bis zu einer Höhe von 800 Euro, es sei denn, der Schaden geht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurück. Für verlorene Gegenstände im Haus benachrichtigen wir Sie, wenn uns Adressdaten vorliegen, und bewahren sie drei Monate auf.

Für zurückgelassene Gegenstände berechnen wir ab dem vierten Tag ein Lagerentgelt von 4 Euro pro Tag. Auf Wunsch senden wir Ihnen vergessene Sachen gegen Kostenerstattung zu.

Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, bleibt der Rest gültig. Ansonsten sind Beanstandungen an unsere oben genannte Adresse zu richten. Für Klagen gegen uns ist das Landgericht Heidelberg zuständig, für Klagen in umgekehrter Richtung die an Ihrem Wohnsitz zuständige Stelle.

Doch lieber persönlich klären?

Rechtstexte sind selten unterhaltsam. Wenn Sie eine Frage haben, die sich nicht mit einem Satz beantworten lässt, rufen Sie uns an. Wir setzen uns mit Ihnen hin, statt Ihnen ein Formular zu schicken.